Mit der 25 %igen Abgeltungsteuer ist grundsätzlich die Einkommensteuer auf Ihre Kapitaleinkünfte abgegolten und Sie müssen dazu keine Angaben mehr in Ihrer Einkommensteuererklärung machen. Die Bank wickelt die Steuererhebung in den meisten Fällen von sich aus ab, ohne dass Sie als Kapitalanleger selbst tätig werden müssen. Ziel: Die Steuer soll einfach und gleichmäßig erhoben werden.
Soweit die Theorie: Tatsächlich gibt es jedoch zahlreiche Gründe, weiterhin eine Anlage KAP beim Finanzamt einzureichen, etwa , um einen überhöhten Abzug von Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer) zu korrigieren. Erzielen Sie Kapitalerträge, auf die keine Abgeltungsteuer an der Quelle einbehalten wird, sind Sie zur Abgabe der Anlage KAP verpflichtet. Das gilt z. B., wenn Sie Wertpapiere bei einer ausländischen Depotbank verwalten oder Auslandskonten besitzen.
Wir erläutern Ihnen,
Neben der Frage, wann die Abgeltungsteuer greift und wie sie funktioniert, ist für die einzelnen Kapitalanlagen wichtig, wie sie besteuert werden. Die Antwort hierauf finden Sie in unserem "ABC der Kapitalanlagen". Jede Kapitalanlage hat ihre Besonderheiten. Zwei Beispiele: