Die Genehmigung der Vorteilsannahme und der Vorteilsgewährung
Reeks: Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht
Marius Leven
- Der
- behördlichen
- Genehmigungsmöglichkeit
- der
- §§
- 331
- Abs.
- 3,
- 333
- Abs.
- 3
- StGB
- kommt
- im
- Rahmen
- der
- Korruptionsprävention
- besondere
- Bedeutung
- zu.
- Hier
- fehlt
- es
- vielfach
- an
- einer
- gefestigten
- Rechtsprechung.
- Außerdem
- sind
- die
- Tatbestände
- der
- Vorteilsannahme
- und
- der
- Vorteilsgewährung
- sehr
- unbestimmt,
- weshalb
- die
- behördliche
- Erlaubnis
- zur
- Vor-teilsannahme
- in
- der
- Rechtspraxis
- als
- verlässliche
- Möglichkeit
- gilt,
- etwaige
- Strafbarkeitsri-siken
- auf
- Geber-
- und
- Nehmerseite
- auszuschließen.
- Umso
- erstaunlicher
- ist
- es,
- dass
- die
- Rechtsnatur,
- vor
- allem
- aber
- die
- Voraussetzungen
- der
- Genehmigung
- allenfalls
- in
- Ansätzen
- als
- geklärt
- gelten
- können.
- Das
- zentrale
- Problem
- be-trifft
- die
- Frage,
- wann
- eine
- Behörde
- bei
- der
- Erteilung
- der
- Genehmigung
- "im
- Rahmen
- ihrer
- Befugnisse"
- handelt.
- Hier
- sieht
- der
- Autor
- die
- Regelungen
- der
- §§
- 331
- Abs.
- 3,
- 333
- Abs.
- 3
- StGB
- in
- neuem
- Licht.
- Er
- zeigt
- deren
- enge
- Verflechtung
- mit
- dem
- öffentlichen
- Dienstrecht
- auf
- und
- stellt
- die
- vom
- Gesetzgeber
- gewünschte
- Harmonisierung
- der
- Rechtsgebiete
- in
- den
- Vordergrund.
- Maßgeblicher
- Bezugspunkt
- für
- die
- Bestimmung
- des
- behördlichen
- Befugnisrahmens
- sind
- dabei
- die
- zum
- Verbot
- der
- Vorteilsannahme
- durch
- die
- Exekutive
- erlassenen
- Verwaltungsvorschriften
- und
- Richtlinien.
- Um
- das
- Regelungskonzept
- der
- §§
- 331
- Abs.
- 3,
- 333
- Abs.
- 3
- StGB
- vollständig
- zu
- entwickeln,
- untersucht
- der
- Autor
- im
- Anschluss
- das
- Verhältnis
- zwischen
- vorheriger
- und
- (vermeintlich)
- nachträglicher
- Genehmigung.
- Er
- zeigt
- die
- Auswirkungen
- einer
- erlaubten
- Vorteilsannahme
- auf
- die
- Strafbarkeit
- des
- Gebers
- und
- die
- übrigen
- Tatbestandsvarianten
- der
- §§
- 331
- Abs.
- 1,
- 333
- Abs.
- 1
- StGB
- auf,
- wobei
- der
- Bezugspunkt
- der
- Genehmigung
- immer
- die
- eigentliche
- Annahme
- des
- Vorteils
- durch
- den
- Amtsträger bleibt.